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AUFNAHMEVERFAHREN
Voraussetzungen
Die Ein- bzw. Zuweisung der Jugendlichen erfolgt über eine der folgenden
Instanzen und basiert auf einer der angeführten Grundlagen:
| Instanzen |
Grundlagen |
| Jugendanwaltschaft bzw. Jugendgericht |
Strafrechtliche Einweisung nach Art. 83, 84, 85,
90, 91 92 StGB |
| Vormundschaftsbehörde, Fachstelle der ambulanten
Jugendhilfe |
Zivilrechtliche Einweisung nach Art. 308, 310 in
Verbindung mit 314a, Art. 405a ZGB |
| Fachstelle der ambulanten Jugendhilfe |
Aufenthalt mit Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin
der elterlichen Sorge - Voraussetzung: Die Fachperson sichert die Verbindlichkeit,
indem sie an den Standortbestimmungen die Entwicklungsplanung mitverantwortet
und im Falle eines Konfliktes zwischen Institution und Eltern vermittelt
und wenn nötig die Interessen des Jugendlichen wahrnimmt. |
Die Finanzierung erfolgt nach den Richtlinien der örtlichen Jugendhilfe
und der Interkantonalen Heimvereinbarung.
Anmeldevorgang |
- Anruf einer zuweisenden Stelle: Sozialdienst, Jugendanwaltschaft,
Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat usw.
- Erste Informationen über den Grund einer Heimeinweisung
- Information über unser Angebot, die Aufnahmekriterien
und das Aufnahme-Procedere.
- Zustellung unserer Unterlagen: Prospekt, Jahresbericht,
Anmeldeformular, Organigramm, Verzeichnis Stiftungsrat. Siehe Anhang.
- Möglichkeit einer unverbindlichen Besichtigung
vor einer Anmeldung:
Eltern und Jugendlicher mit verantwortlicher Person der zuweisenden
Stelle
- Anmeldung mit Anmeldeformular und Bericht über
Jugendlichen
- Vorstellungsgespräch als Grundlage für die
Entscheidung der Aufnahme in die Einstiegsphase
- Der Jugendliche kann an der unverbindlichen Besichtigung
teilnehmen. Wir empfehlen der zuweisenden Stelle, auch andere Institutionen
zu besichtigen, damit die Entscheidung für das Juvenat auch eine
Wahl für das Juvenat beinhaltet.
- Am Vorstellungsgespräch wird der Jugendliche
aktiv einbezogen. Dabei geht es darum, ihn, seine Familie und seine
Lebensgeschichte kennen zu lernen und auf Grund seiner Situation zu
klären, ob wir ihm auf Grund der dann bekannten Schwierigkeiten
einen angemessenen Rahmen bieten können, in dem er sich entwickeln
kann.
- Das Vorstellungsgespräch soll auch klären,
ob und wie mit den Eltern und der verantwortlichen Person der zuweisenden
Stelle zusammengearbeitet werden kann. Wichtig ist, dass sie zum Juvenat
mit seinem Konzept stehen können. Sie entscheiden letztlich über
den Eintritt des Jugendlichen ins Juvenat. Der Jugendliche muss nicht
freiwillig ins Juvenat eintreten.
- Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt an
die zuweisende Stelle.
- Eintritt des Jugendlichen nach Erhalt der Kostengutsprache
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Formular Platzierungsfragen (PDF 42KB)
Formular Anmeldung (PDF 488KB)
Formular Kostengutsprache (PDF 67KB)
Gestaltung der Zusammenarbeit
Das Aufnahme-Procedere wird mit der Fachperson der zuweisenden Stelle
organisiert und besprochen. Der Einbezug der Eltern ist während des
Aufnahmeverfahrens Sache der zuweisenden Instanz.
Vorstellungsgespräch
Teilnehmende
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- Zuweisende Instanz
- Jugendlicher
- Eltern, bzw. Inhaber der elterlichen Sorge
- Sozialpädagogische Leitung
- Schulleitung
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| Themen |
- Klären der Erwartungen und der Probleme, die
zur Suche eines Heims geführt haben. Bisherige Lösungsversuche
- Anlass für die Juvenatslösung
- Familienverhältnisse
- Schulsituation
- Gesundheit: physisch und psychisch
- Stärken/ Schwächen: Erfragen bei Jugendlichem
und Eltern
- Fremd- und Selbstgefährdung
- Gewalt/ Umgang mit Konflikten
- Informationen über unseren Umgang mit Gewaltsituationen
- Delinquenz
- Suchtmittel: Rauchen, Alkohol, Drogen
- Freizeitverhalten
- Information über unsere Institution/Rahmenbedingungen
- Einstiegsphase als Kennenlernen 3 Monate
- Partnerfamilie/Gruppe/Heimschule
- Hat ein Jugendlicher Probleme, sich in die Gruppe
zu integrieren, können ein Aufenthalt in der Partnerfamilie oder
ein Timeout für die Sozialisation vorgeschaltet werden.
- Weiteres Vorgehen
- Entscheid des Juvenats und der zuweisenden Stelle
- Kostengutsprache
- Einholung der Defizitgarantie bei IHV
- Erstellung eines Datenblattes
- Abschluss Aufnahmevertrag
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