AUFNAHMEVERFAHREN

Voraussetzungen
Die Ein- bzw. Zuweisung der Jugendlichen erfolgt über eine der folgenden Instanzen und basiert auf einer der angeführten Grundlagen:


Instanzen Grundlagen
Jugendanwaltschaft bzw. Jugendgericht Strafrechtliche Einweisung nach Art. 83, 84, 85, 90, 91 92 StGB
Vormundschaftsbehörde, Fachstelle der ambulanten Jugendhilfe Zivilrechtliche Einweisung nach Art. 308, 310 in Verbindung mit 314a, Art. 405a ZGB
Fachstelle der ambulanten Jugendhilfe Aufenthalt mit Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin der elterlichen Sorge - Voraussetzung: Die Fachperson sichert die Verbindlichkeit, indem sie an den Standortbestimmungen die Entwicklungsplanung mitverantwortet und im Falle eines Konfliktes zwischen Institution und Eltern vermittelt und wenn nötig die Interessen des Jugendlichen wahrnimmt.

Die Finanzierung erfolgt nach den Richtlinien der örtlichen Jugendhilfe und der Interkantonalen Heimvereinbarung.


Anmeldevorgang
  • Anruf einer zuweisenden Stelle: Sozialdienst, Jugendanwaltschaft, Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat usw.
  • Erste Informationen über den Grund einer Heimeinweisung
  • Information über unser Angebot, die Aufnahmekriterien und das Aufnahme-Procedere.
  • Zustellung unserer Unterlagen: Prospekt, Jahresbericht, Anmeldeformular, Organigramm, Verzeichnis Stiftungsrat. Siehe Anhang.
  • Möglichkeit einer unverbindlichen Besichtigung vor einer Anmeldung:
    Eltern und Jugendlicher mit verantwortlicher Person der zuweisenden Stelle
  • Anmeldung mit Anmeldeformular und Bericht über Jugendlichen
  • Vorstellungsgespräch als Grundlage für die Entscheidung der Aufnahme in die Einstiegsphase
    • Der Jugendliche kann an der unverbindlichen Besichtigung teilnehmen. Wir empfehlen der zuweisenden Stelle, auch andere Institutionen zu besichtigen, damit die Entscheidung für das Juvenat auch eine Wahl für das Juvenat beinhaltet.
    • Am Vorstellungsgespräch wird der Jugendliche aktiv einbezogen. Dabei geht es darum, ihn, seine Familie und seine Lebensgeschichte kennen zu lernen und auf Grund seiner Situation zu klären, ob wir ihm auf Grund der dann bekannten Schwierigkeiten einen angemessenen Rahmen bieten können, in dem er sich entwickeln kann.
    • Das Vorstellungsgespräch soll auch klären, ob und wie mit den Eltern und der verantwortlichen Person der zuweisenden Stelle zusammengearbeitet werden kann. Wichtig ist, dass sie zum Juvenat mit seinem Konzept stehen können. Sie entscheiden letztlich über den Eintritt des Jugendlichen ins Juvenat. Der Jugendliche muss nicht freiwillig ins Juvenat eintreten.
    • Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt an die zuweisende Stelle.
  • Eintritt des Jugendlichen nach Erhalt der Kostengutsprache

Formular Platzierungsfragen (PDF 42KB)
Formular Anmeldung (PDF 488KB)
Formular Kostengutsprache (PDF 67KB)

Gestaltung der Zusammenarbeit
Das Aufnahme-Procedere wird mit der Fachperson der zuweisenden Stelle organisiert und besprochen. Der Einbezug der Eltern ist während des Aufnahmeverfahrens Sache der zuweisenden Instanz.


Vorstellungsgespräch
Teilnehmende

  • Zuweisende Instanz
  • Jugendlicher
  • Eltern, bzw. Inhaber der elterlichen Sorge
  • Sozialpädagogische Leitung
  • Schulleitung
Themen
  • Klären der Erwartungen und der Probleme, die zur Suche eines Heims geführt haben. Bisherige Lösungsversuche
    • Anlass für die Juvenatslösung
    • Familienverhältnisse
    • Schulsituation
    • Gesundheit: physisch und psychisch
    • Stärken/ Schwächen: Erfragen bei Jugendlichem und Eltern
    • Fremd- und Selbstgefährdung
    • Gewalt/ Umgang mit Konflikten
    • Informationen über unseren Umgang mit Gewaltsituationen
    • Delinquenz
    • Suchtmittel: Rauchen, Alkohol, Drogen
    • Freizeitverhalten
  • Information über unsere Institution/Rahmenbedingungen
    • Einstiegsphase als Kennenlernen 3 Monate
    • Partnerfamilie/Gruppe/Heimschule

    • Hat ein Jugendlicher Probleme, sich in die Gruppe zu integrieren, können ein Aufenthalt in der Partnerfamilie oder ein Timeout für die Sozialisation vorgeschaltet werden.
  • Weiteres Vorgehen
    • Entscheid des Juvenats und der zuweisenden Stelle
    • Kostengutsprache
    • Einholung der Defizitgarantie bei IHV
    • Erstellung eines Datenblattes
    • Abschluss Aufnahmevertrag